Mit dem Älter werden unserer Jugendlichen stellte sich uns die Frage zum Verbleib der Mitbewohner bzw. zur Fortsetzung der Hilfe. Familiales Leben, Entwicklung der Eigenständigkeit und emotionale Sicherheit sollten in Einklang zu bringen sein.

Wir haben oft und intensiv mit unseren Jugendlichen diskutiert, wie sie sich die Zukunft vorstellen. Wir haben mit ihnen Vergleiche zur Außenstelle gezogen. Sie haben ihre Bedürfnisse nach Nähe und Sicherheit artikuliert. Letztendlich war ein Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft des Kinderhauses von Nöten.

Im Oktober 2002 wurde ein Einfamilienhaus bezugsfertig. Zunächst zogen drei Kinderhaus-Bewohner Zug um Zug um. Im Obergeschoss bezog jeder seinen eigenen Wohn – Schlaf – Raum, das vierte Zimmer wurde später bezogen. In der Folge ab Ende 2005 zogen sog. „Externe“ ab dem 15. Lj. in diesen Einrichtungsteil. Seitdem dient das Gebäude einer Jugendwohngemeinschaft. Mit den gemachten Erfahrungen ermöglichen wir vorwiegend jenen die JWG, die vorab im Kinderhaus angedockt sind und langsam in Ablösung gehen.

Konzeptionell werden mehrere Faktoren miteinander verknüpft:

Die Nähe zu den Kinderhaus-Hauseltern, damit die emotionale Sicherheit, bleibt erhalten oder wird den Hinzugekommenen als „beobachtbare Distanz“ angeboten. In Wohngemeinschaft oder individuell oder in Mischform (eigene Versorgung versus gemeinschaftliches Leben ) kann sich jeder dem Training seiner Eigenständigkeit widmen. Alle Bestandteile des eigenständigen Lebens            (mit Mietvertrag, Hausordnung etc.) können ohne Einfluss Dritter (Fremdvermieter ) umgesetzt werden.

 

Auch über die Jugendhilfe hinaus kann Wohnraum und somit der Lebensmittelpunkt erhalten bleiben ( z. B: während der Bundeswehr- oder Zivildienstzeit), wenn anderer Bedarf nicht besteht. Ausbildungen können ohne besonders veränderte Lebensumstände zum erfolgreichen Abschluß geführt werden. Die finanzielle und psycho-soziale Unabhängigkeit können eindrucksvoll vorbereitet werden. Im Zuge von Qualitätsentwicklung und Selbst – Evaluation wird dieses Projekt durch ein „Work – Book zur Eigenständigkeit“ unterstützt, an dem wir kontinuierlich weiterarbeiten. Ziel dieses Buches ist die Darstellung einzelner „Lebens – Aufgaben“ als komplexe Lern- und Arbeitsschritte. Mit Kontrollfragebögen, die vom Heranwachsenden wie vom Personal abgefragt werden können, können alle den Stand der Selbständigkeit “ checken“.

 

Neben den Gemeinschaftsräumen bietet im Erdgeschoss ein weiteres Zimmer mit eigenem Bad die Möglichkeit, weitere Hilfeformen zu eröffnen. Zur Disposition stehen:

 

  • Für die örtliche Ebene Übernahme von Aufgaben nach § 29 ( Gruppen-arbeit) bzw. § 32 ( Tagespflege) SGB VIII
  • Und / oder , nicht nur für die örtliche Ebene, Hilfen nach § 34 (Betreute Wohnform) SGB VIII ( quasi als Anlaufstelle), auch und gerade für Hilfen, die über § 41 SGB VIII ihren Ursprung haben
  • Raum für Inobhutnahme oder einfach ein weiterer Wohnraum.

 

Auf der Basis eines stationären Angebotes verfolgen wir das Konzept einer sich ständig neu ausrichtenden, am Bedarf wie auch der Kapazität orientierenden Hilfeart bzw. -form. Entscheidend für die Machbarkeit sind die Überlegungen, die sich aus der Zusammenarbeit zwischen Anspruchsberechtigten(m)(r) / Kunden / -in, Kostenträger, Einrichtung und anderer bisher oder sonstiger Beteiligter (Dreiecksverhältnis der Jugendhilfe) ergeben und ableiten lassen. Die notwendige rechtliche Abstimmung, insbesondere Betriebserlaubnis, ist erfolgt.

 

Die aktuelle Betriebserlaubnis können Sie bei uns anfordern.