Wenn Sie an dieser Stelle unsere ausführliche Leistungsbeschreibung suchen sollten, so müssen wir Sie enttäuschen – es würde den Rahmen einer Website sprengen.

 

Sie können sie aber anfordern.

 

 

Hier können wir einige Merkmale vorstellen, von denen wie annehmen, dass sie uns ausmachen:

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Seit vielen Jahren arbeiten wir an unserem Konzept eines möglichst absoluten Kinder- und Jugendschutzes in unserer Einrichtung. Mit „Zartbitter“, mit dem unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung gegen sexuellen Missbrauch, mit dem Verband arbeiten wir unablässig an konzeptionellen Inhalten, Gefahren von unseren Bewohner*innen fernzuhalten. Anregungen, Gefahrenmomente, Risikobewertungen sind Bestandteile wöchentlicher Teamsitzungen. Personen mit schrägen Absichten haben in unserem Team keine Chance. Unsere Bewohner*innen sind stark. 

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Die Arbeit in unserem Kinderhaus verstehen wir als Dienstleistung im Sinne der Jugendhilfe und Kundenorientierung.  Obwohl wir tatsächlich wesentlich mit dem einzelnen Kind / Jugendlichen (AdressatInnen) arbeiten, ist unsere Jugendhilfe eine Hilfeart, die sich an Eltern richtet und diese in ihrer Erziehungsleistung unterstützt bzw. begleitet. Die Begleitung erfolgt nach ausführlicher Ziel- und Auftragsklärung, die in einem Kontrakt  minimalistische   Ziele vereinbart, den Zeitraum der Überprüfung um Zielerreichung festlegt und in einer gemeinsamen weiteren Hilfeplanung den bestehenden Kontrakt erneuert, wiederholt, komplett verändert, …..

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Unsere Dienstleistung ist  frei wählbar. Unter den besonderen Bedingungen des Sozialgesetzbuches VIII besteht für Kunden ein Wunsch- und Wahlrecht – für die „ausgesuchte bzw. ausgewählte Hilfeform“ bei unerheblicher Kostenvariabilität zwischen unterschiedlichen Leistungsanbietern.

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Unsere Ressourcen nutzende Jugendhilfe sprengt bewußt die Stigmatisierung früherer „Kinderheim-Arbeit“. Alltagsorientierung, lebensweltorientiertes Handeln und die Ausrichtung auf Lebenswerte sind nicht nur Bausteine eines therapeutischen Anspruchs – sie sind Prinzip zum Erreichen von Existenzsicherung und Alltagsbewältigung als Maxime der verselbständigenden Jugendhilfe.

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Integration, unauffällig einbauen in den Lebensalltag, beginnt mit der Wahl des Wohnortes und des Wohnraumes, der Kontaktaufnahme zu örtlichen Vereinen, zu vorhandenen Schulträgern und externen Jugendhilfeangeboten. Mit gegenseitiger Unterstützung in der Alltagsbewältigung gelangen wir zu gegenseitiger Anerkennung.

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Integration – Heute: Inclusion – ist, begründet in früheren Arbeitsfeldern der Träger, das gemeinschaftliche Leben mit behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen in einer Lebensform. Zukunftsentwicklung mit Heraus(ge)wachsen(d)en setzt die ‚Arbeit‘ über die Jugendhilfe hinaus fort und führt innerorts zu besonderen individuellen Hilfeformen, auch in Außenstellen.

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Individuelle Hilfeformen sind auch Zielsetzung unserer Jugendwohngemeinschaft bzw. Trainingsgruppe.

 

Jugendlichen mit gewählter Distanz zu Betreuungspersonen wird ein Übungsfeld zur eigenen Personensorge eröffnet. Die MitarbeiterInnen regen an, informieren, bieten an, unterstützen auf Rückfragen, konstruieren hypothetische Zielsetzungen und thematisieren emotionale und kommunikative Prozesse.  Letztendlich bietet sich ein erneuter Einstieg in Hilfeannahme und ermöglicht Vertrauensentwicklung neu.

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Für Herauswachsende (auch nach § 41 SGB VIII) gilt ferner:  Lösung aus der Geborgenheit des Kinder- und Jugendhauses  soll mit gebotener Vorsicht und gesicherter Existenz einhergehen können. Eigenständiges Leben darf / soll mit gebührender Rückendeckung erprobt werden. Individuell soll entschieden werden können zwischen gänzlich eigener Lebensform, WG oder Betreutem Wohnen.

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Die Träger und Leiter des Kinder- und Jugendhaus Stratmann:

 

Gerd Stratmann:  Dipl. Sozialpädagoge, systemischer Familienberater BVfKJH), Familientherapeut (DGSF), Supervisor (IFS), Kinderschutzbeauftragter gem. § 8a SGB VIII (DKSB)Träger i. S. des BGB, Leiter, „Hausvater“ i. S. des Kinderhaus

Ute Stratmann:  Betriebsschlosserin, Arbeits- und Beschäftigungstherapeutin DCV), systemische Familienberaterin (BVfKJH), Stellv. Trägerin, stellvertretende Leiterin, „Hausmutter“ i. S. des Kinderhaus

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MitarbeiterInnen:

Sieben externe sozialpädagogische MitarbeiterInnen unterstützen derzeit unsere Arbeit. Drei von ihnen haben eine systemische FamilienberaterIn-Ausbildung abgeschlossen, zwei weitere befinden sich in der Berater*inausbildung;  eine MitarbeiterIn hat zudem die Ausbildung zur Sozialfachwirtin ergänzt. Da sich eine weitere Kraft in die Verwaltung eingearbeitet hat, werden alle organisatorischen und pädagogischen Aufgabenfelder nach dem Träger- und Leitungspaar ergänzend bzw. vertretend bedient.

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Wichtigstes Teil des Leitbildes: Handele stets so, dass sich die Möglichkeiten der KundInnenen und AdressatInnen erweitern.

Beziehung ist die Basis unseres Handelns. An die Stelle der bisherigen „Kinderhausdichte“  darf zukünftig  ein Bezugsbetreuungssystem an die gewollte Beziehungsarbeit angeknüpfen.

 

Ausschließungsmerkmale:

Nur wenige Faktoren können eine Aufnahme verhindern. Dazu zählen im Wesentlichen:  Akute Drogenabhängigkeit, schwerste hirnorganische Schädigungen, massive körperliche Ausfälle bzw. schwere Mehrfachbehinderung.

Das Aufnahmeverfahren „will eine tragende Ziel- und Auftragsklärung mit anschließendem Kontrakt“ ( als gemeinsame Aufgabe von Jugendamt und Einrichtung ), die „Freiwilligkeit“ des Kindes bzw. Jugendlichen, eine individuelle Anbahnung der sich verändernden Lebenssituation. Die Auswahl – Entscheidung basiert auf vergleichender Beobachtung, die dem Kind bzw. Jugendlichen ebenso eröffnet werden sollte wie den Hilfe suchenden Eltern bzw. Sorgeberechtigten.

Nach ca. sechs Wochen erstellen wir eine eigene systemische Sicht der Zusammenhänge mit Hypothesen – Bildung, um eine weitere Zielsetzung im Sinne des Kontraktes auszutauschen und weitere anzuregen. Dazu erfolgt ein neues Hilfeplanungsgespräch.

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Im inzwischen deutlich systemisch orientierten Arbeitsdenken können wir teilweise an das didaktische  Denk- und Arbeitsmodell nach Heimann-Schulz anknüpfen; letztlich beeinflusst es unsere Fragestellungen zur Zieldefinition sowie der Zielerreichung.

Denken im Sinne des familientherapeutischen Denkens, der vergleichenden Beobachtung / Beachtung im aktuellen wie vergangenen familialen Kontext, ggf. in Verbindung mit Generationenperspektive,  eröffnet uns die hypothetische Wahrnehmung einer kindlichen Entwicklung im Umgang mit  sozialer Gruppe. Die Rückkoppelung zur Stammfamilie bildet eine bedeutsame Basis der Elternarbeit, da es die bisherige Sicht der Prozesse verändern könnte.

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Alltagspädagogik:

Im schulischen Rhythmus gehen wir mit den außerhäuslichen Anforderungen auch in die interne Aufgabenstellung. Da wir derzeit mit drei Regelschulen und drei Förderschulen zusammenarbeiten, sind die unterstützenden und begleitenden Aufgaben gestalterisch variabel.

Arbeiten im Kinder- und Jugendhaus ist für uns das Zeigen und Leben des „normalen Lebens“. Neben den von allen zu erbringenden Leistungen ist die gemeinsame Freizeit entsprechender Ausgleich.

Gemeinschaftlich erlebt werden somit die Feste im Dorf und Umgebung, ob kirchlich oder weltlich begründet, Urlaubsreisen ins In- und Ausland, Veranstaltungen nach Lust und Laune, aktive Teilnahme am Vereinsleben, sowie, unverkennbar, die Begleitung bei individuellen Ausrichtungen. Gemeinschaftlich werden ebenso Aktionen wie Renovierung, Neubau einer Garage, Instandsetzung oder Gartengestaltung durchgeführt. Für die Kinder gelingt eine deutliche Positionierung, zudem auch berufliche Orientierung. Insgesamt verdeutlicht sich Teilhabe, -nahme, Partizipation.

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Am Leben teilnehmen ist im Ort die Eingebundenheit in Vereinen, die Übung und Erprobung in unterschiedlichsten Feldern der Medienpädagogik. Wir versuchen eine Aufzählung: – Sportverein – Reitverein – Tennisverein – Motorsportclub – Kindergartenverein – Kindergartenförderverein – Schützenverein – Heimat- und Förderverein – Karnevalsverein – Theaterverein – Musikverein / Chor – usw.

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Am Leben teilnehmen ist aber auch die Teilnahme an Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Beerdigungen oder sonstigen Anlässen, die durch Mitarbeiter, Hauseltern und / oder deren Familien oder durch eigene Vereinsmitgliedschaften begründet sind. Auf Dauer muß für das eigene Leben nichts wirklich fremd und neu sein.

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Die Einrichtung ist Mitglied eines landesweiten Zusammenschlusses, dem Verband privater Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Nordrhein-Westfalen – VPK -, dem einzigen Zusammenschluß sonstiger Leistungserbringer ( gem.  § 78 ff SGB VIII ) in NRW. Der Verband war /  ist stimmberechtigter Partner bei der Vereinbarung eines Rahmenvertrages für NRW.

Wir sind auch Mitglied in der IKW – dem Interessenverband der Kinderhäuser und Kleinstheime in Westfalen / Lippe. Manch einer mag sich über widersprüchliche Mitgliedschaften äußern, aber die ideelle Ausrichtung der IKW ist für uns unabdinglich.

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Unsere noch privat – wirtschaftlich organisierte Jugendhilfe strukturiert sich nach den Erfordernissen und Ansprüchen neu.  Zur Zeit wird über die Bildung einer Gesellschaft nach BGB nachgedacht.

Einzig weiter klar verfolgte Tendenz ergibt sich aus dem Hilfebedarf:           Anwaltlich zum Kind bzw. Jugendlichen,  mit der Zielsetzung einer tragfähigen Persönlichkeitsentwicklung. Hierzu bleiben wir kontinuierlich und hartnäckig in der Entwicklung zur Verbesserung der Hilfeangebote, der Qualitätsentwicklung sowie der organisatorischen Rahmenbedingungen.

 

Sie können die aktuelle Leistungsvereinbarung anfordern.