Kinderhaus Stratmann

Stationäre Jugendhilfe

Stationäre Jugendhilfe

Die Einrichtung erbringt Hilfen nach § 27 SGBVIII in Verbindung mit §§ 34, 35a, 41 und 41a SGBVIII.  Die Hilfen zur Erziehung im Rahmen der vollstationären Jugendhilfe finden nach Vereinbarung in Hilfeplangesprächen im Kinderhaus oder in der Jugendwohngemeinschaft statt.

Hilfen zur Verselbständigung werden auch mit Fachleistungsstunden im jeweiligen Wohnraum des/der jungen Erwachsenen geleistet.

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